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Teilnahmebedingungen Social Media

Allgemeines

Veranstalter von Gewinnspielen und Aktionen von «Schweizer Bäuerinnen & Bauern» ist der Schweizer Bauernverband (nachfolgend «SBB» genannt), sofern bei der jeweiligen Aktion nichts anderes angegeben ist. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie allfälliger ergänzender Angaben beim jeweiligen Gewinnspiel oder bei der jeweiligen Aktion.

Für die Organisation und Abwicklung kann SBB externe Dienstleister, insbesondere beauftragte Agenturen, beiziehen.

Gewinnspiele und Aktionen auf Facebook oder Instagram stehen in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram und werden von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Über das Gewinnspiel

Die Teilnahme ist ausschliesslich während des beim jeweiligen Gewinnspiel oder bei der jeweiligen Aktion angegebenen Zeitraums möglich.

Die Voraussetzungen und die Art der Teilnahme richten sich nach den Angaben im jeweiligen Social Media Post, auf der entsprechenden Webseite oder im jeweiligen Teilnahmeformular.

Bei Social Media Gewinnspielen erfolgt die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner nach den beim jeweiligen Gewinnspiel kommunizierten Kriterien. Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Teilnahmeschluss über den beim Gewinnspiel angegebenen Kontaktweg, beispielsweise über Facebook oder Instagram.

Sofern für die Zustellung oder Durchführung eines Gewinns Kontaktdaten benötigt werden, sind diese innerhalb der mitgeteilten Frist zur Verfügung zu stellen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Anspruch auf den Gewinn verfallen.

Der jeweilige Gewinn wird im entsprechenden Social Media Post oder auf der Aktionsseite beschrieben. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Bei Aktionen ohne klassische Verlosung, insbesondere «Dein Hofmoment», erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden beziehungsweise der eingereichten Geschichten nach den auf der jeweiligen Aktionsseite beschriebenen Kriterien. Ein Anspruch auf Auswahl oder Durchführung des eingereichten Wunsches besteht nicht.

Datenschutz und Weitergabe von Daten

Die im Rahmen eines Gewinnspiels oder einer Aktion erhobenen Personendaten werden von SBB für die Organisation, Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Aktion sowie für die Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden verwendet.

Soweit dies für die Durchführung der jeweiligen Aktion erforderlich ist, können Personendaten an von SBB beauftragte externe Dienstleister, insbesondere Agenturen, weitergegeben werden. Diese Daten dürfen von den beauftragten Dienstleistern ausschliesslich im Zusammenhang mit der Organisation, Kontaktaufnahme und Durchführung der jeweiligen Aktion bearbeitet werden.

Bei «Dein Hofmoment» können die über das Teilnahmeformular eingereichten Kontaktdaten und weiteren für die Durchführung erforderlichen Angaben insbesondere an eine von SBB beauftragte Agentur weitergegeben werden. Die Agentur darf ausgewählte Teilnehmende im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung ihres Hofmoments direkt kontaktieren.

Werden im Rahmen einer Aktion Angaben, Fotos, Videos oder Geschichten zur Veröffentlichung eingereicht, erfolgt eine entsprechende Verwendung nur im Rahmen der bei der jeweiligen Aktion kommunizierten Bedingungen und Einwilligungen.

Bei Gewinnspielen auf Social Media gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen der jeweils verwendeten Plattform. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von «Schweizer Bäuerinnen & Bauern».

Teilnahmeberechtigung

Sofern beim jeweiligen Gewinnspiel oder bei der jeweiligen Aktion nichts anderes angegeben ist, sind natürliche Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz teilnahmeberechtigt.

SBB behält sich vor, Teilnehmende bei Missbrauch, Manipulation, falschen Angaben oder einem Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen von einem Gewinnspiel oder einer Aktion auszuschliessen.

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand Brugg. Es gilt Schweizer Recht.

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